Ihr gutes Recht – der Pflegevertrag
Das Ihnen Ihr Pflegedienst bzw. Ihre Tagespflegeeinrichtung einen Pflegevertrag mit entsprechendem Kostenplan vor Beginn der Pflege aushändigt, sollte heutzutage eine Selbstverständlichkeit sein – Denn der Pflegevertrag regelt die Leistungsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Pflegedienst bzw. der Tagespflegeeinrichtung. Ebenfalls sollte der Pflegevertrag verständlich sein, sich um eine Sprache bemühen, die Fachchinesich weitestgehend vermeidet.
Beim Pflegevertrag sollten Sie auf folgendes Acht geben:
- der Vertrag sollte einfach und verständlich sein,
- achten Sie auf annehmbare Kündigungsbedingungen,
- klären Sie Begriffe, die Ihnen nicht klar sind,
- bestehen Sie auf einer Regelung für den Fall, daß sich der Pflegebedarf ändert,
- alle vom Pflegedienst zu erbringenden Leistungen müssen aufgeführt sein, einschließlich der Anzahl der Einsätze pro Tag,
- alle entstehenden Kosten müssen soweit möglich geregelt sein,
- die Leistungsabrechnung erfolgt durch einen Leistungsnachweis, Sie quittieren mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Eintragung.